

Die Anwaltskosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Außerdem kann auch eine Vereinbarung über das Anwaltshonorar geschlossen werden.
Für eine gerichtliche Vertretung werden die Anwaltsgebühren gemäß RVG abgerechnet.
- www.brak.de
- Bundesrechtsanwaltskammer
- bundesrecht.juris.de/rvg/
- aktueller Gesetzestext RVG

Für die außergerichtliche Beratung wird eine Honorarvereinbarung geschlossen.
Für eine Erstberatung, d.h. die einmalige Beratung eines Mandanten, werden maximal 190,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Bei außergerichtlicher Tätigkeit oder bei Erstellung eines Gutachtens fallen Gebühren von 120,00 € - 200,00 € zzgl. MwSt. pro Stunde an, abhängig von Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit der Sache sowie den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Kosten einer Onlineberatung liegen im Durchschnitt zwischen 50,00 € und 70,00 € inkl. MwSt.

Gern schließe ich eine individuelle Vereinbarung mit Ihnen ab, so haben Sie die Kosten stets im Überblick, näheres kann bei einem persönlichen Gespräch erläutert werden.
- - Honorarvereinbarung
Rechtsfragen sind oftmals mit einer kostengünstigen Online-Beratung zu beantworten.
Die Kosten für diese Art der Beratung betragen dann maximal 100,00 € inkl. MwSt.
