Anwalt für Arbeitsrecht
Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts umfasst neben Streitigkeiten rund um den Arbeitsvertrag auch weitere Fragen betreffend der Begründung eines Arbeitsverhältnisses sowie der Beendigung durch Kündigung. Im deutschen Arbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, sogenanntes Individualarbeitsrecht. Die gesetzlichen Bestimmungen für dieses Rechtsgebiet finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab §§ 611 ff BGB, sowie in speziellen Gesetzen wie z.B. dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Altersteilzeitgesetz (AltTZG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Engeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) u.a.
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Sie haben Fragen zu den Themen rund um die Abfindung, Abmahung, Elternzeit, Krankheit, Kündigung. Gern berate ich Sie umfänglich in allen Angelegenheiten rund um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme.
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Sollte die Kündigung unwirksam sein oder zumindest Zweifel an Ihrer Wirksamkeit bestehen, so empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen.
Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist grundsätzlich mit überschaubaren Kosten verbunden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren hat einige Besonderheiten, so trägt in der 1. Instanz jede Partei seine Kosten selbst. Die Gerichtskosten müssen jedoch von der unterlegenen Partei getragen werden.
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