UNSERE HONORARE, ANWALTSKOSTEN

Die Höhe der Anwaltskosten bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Regel wird jedoch eine Vereinbarung über das Anwaltshonorar zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschlossen. Dabei wird häufig ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar als Vergütung für die beauftragte Tätigkeit vereinbart.
Bei gerichtlichen Vertretungen werden die Anwaltsgebühren gemäß RVG oder gleichfalls  durch eine solche Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Wir informieren Sie gern über die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und rechnen diese selbstverständlich auch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Kosten eines Rechtsanwalts finden Sie hier:
www.brak.de
Bundesrechtsanwaltskammer
www.gesetze-im-internet.de/rvg/
aktueller Gesetzestext RVG

Ihre erste Anfrage und der erste Kontakt sind kostenfrei. Wir informieren Sie stets vorab über anfallende Gebühren.

Wir erklären Ihnen bereits beim Erstkontakt per E-Mail oder am Telefon, ob wir Ihr Anliegen bearbeiten und Sie vertreten können und vereinbaren kurzfristig Beratungstermine.

ERSTBERATUNGSKOSTEN

Für die Erstberatung, d.h. die einmalige rechtliche Beratung einer Privatperson (Verbraucher), werden maximal 190,00 € zzgl. 19% USt. (226,10 €) in Rechnung gestellt. Selbstverständlich rechnen wir die entstehenden Gebühren auch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Unsere individuelle persönliche Beratung dauert erfahrungsgemäß zwischen 45 Minuten bis 1,5 Stunden. Diese kann in unserer Kanzlei oder telefonisch aber auch per Videochat stattfinden.

Der vorherige erste Kontakt mit unserer Kanzlei ist kostenfrei. Fragen Sie uns zunächst unverbindlich an.

Unsere Erstberatungskosten (Stand: 01/2022):

Verbraucher ab 180,00 – 226,10 € inkl. 19% USt.

Unternehmer ab 200,00 – 250,00 € inkl. 19 % USt.

bei Rechtsschutzversicherung (ggf. SB)

Für Dauermandate, insbesondere bei Unternehmen wird ein Beratungsvertrag abgeschlossen, der für eine Pauschalgebühr bestimmte monatliche Leistungen, beispielsweise Beratungen und anwaltliche Schreiben, beinhaltet.

HONORARVEREINBARUNG

Neben der Abrechnung nach den gesetzlichen Regelungen (RVG nach Gegenstandswerten) können Anwälte eine Vergütung vereinbaren. Gern schließe ich eine individuelle Vereinbarung mit Ihnen ab, so haben Sie die Kosten stets im Überblick, näheres kann bei einem persönlichen Gespräch erläutert werden.

Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten oder bei der Erstellung von Verträgen und Rechtstexten oder eines Gutachtens fallen Gebühren von 210,00 € bis 300,00 € zzgl. 19% USt. (249,90 € bis 357,00 €) pro Stunde an (Stundenhonorar), abhängig von Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit der Sache sowie den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Abrechnung erfolgt im 6-Minuten-Takt und selbstverständlich mittels einer schriftlich geschlossenen Vergütungsvereinbarung.


Stundensatz Rechtsanwalt (01/2024)

249,90 € – 357,00 € inkl. 19% USt.

Häufig wird auch ein festes Pauschalhonorar für bestimmte zuvor von  beauftragte anwaltliche Tätigkeiten vereinbart. So vereinbaren wir im Strafrecht regelmäßig Vereinbarungen für das Ermittlungsverfahren sowie im Falle einer Verteidigung vor Gericht auch für jeden Gerichtstermin.

ONLINEBERATUNG

Die Kosten einer einfachen, kurzen Onlineberatung liegen zwischen 100,00 € und 150,00 € inkl. 19% USt. 

In seltenen Fällen sind Rechtsfragen mit einer kostengünstigen Online-Beratung zu beantworten. Dies ist verständlicherweise auf einfache, kurze Sachverhalte und Rechtsfragen beschränkt. Derartige Sachverhalte bedürfen keiner umfangreichen Einarbeitung, Erläuterung oder Besprechung.

Die Kosten für eine Online-Beratung betragen maximal 150,00 € inkl. 19% USt.

Kosten Onlineberatungen (Stand: 01/2024):

Verbraucher ab 100,00 EUR inkl. 19% USt.

Unternehmer ab 129,00 EUR inkl. 19% USt.